Unsere Aufgaben sind:
•
Übernahme von Betreuungen, die mit besonderen Schwierigkeiten und
Anforderungen verbunden sind
•
Information der Öffentlichkeit über das Betreuungsgesetz
•
Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter, sowie seit Januar
2023 Kooperationsvereinbarungen und das Angebot der
Verhinderungsbetreuung
•
Information und Beratung über Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
•
Erweiterte Unterstützung gemäß § 8 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 des neuen
Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG)