Die
Mitarbeiter
des
Betreuungsvereins
stehen
ihnen
für
alle
Fragen
rund
um
Betreuung,
Betreuungsverfügungen
und
Vorsorgevollmachten
zur
Verfügung.
Da
vom
ehrenamtlichen
Betreuer
im
Gegensatz
zum
Berufsbetreuer
kein
Fachwissen
erwartet
wird,
ist
beginnt
unsere
Arbeit
in
der
Beratung
bereits
dann,
wenn
sie
sich
ernsthaft
mit
dem
Gedanken
tragen,
eine
ehrenamtliche
Betreuung zu übernehmen.
Was
kommt
auf
Sie
zu,
welche
Erwartungen
werden
an
Sie
gerichtet,
welchen
zeitlichen
Rahmen
würde
eine
Betreuung
in
Anspruch
nehmen.
Im
persönlichen
Gespräch
klären
wir
mit
Ihnen
diese
Fragen
und
begleiten
Sie
dann,
bei
dem
Erstgespräch
mit
dem
zu
Betreuenden.
Erst
zu
diesem
Zeitpunkt
erklären
Sie dem Gericht gegenüber die Bereitschaft die Betreuung für eben diese Person zu übernehmen.
Wenn
Sie
eine
Betreuung
übernommen
haben,
stehen
wir
Ihnen
telefonisch
oder
persönlich
zur
Verfügung
für
Fragen
beispielsweise
Gerichtliche
Verfahren,
Rechte
und
Pflichten
des
Betreuers,
Wohnungsauflösungen,
Heimplatzsuche,
Geltendmachung
von
Rechten
auf
öffentliche
Hilfen
(Grundsicherung,
ALG
II),
Berichterstattung
an
das
Betreuungsgericht
und
Vermögensverwaltung
betreffend.
Darüber
hinaus
bieten
wir
regelmäßige
Informationsveranstaltungen
mit
betreuungsrelevanten
Themen und kompetenten Referenten, zu denen Sie automatisch eingeladen werden.
In
unregelmäßigen
Abständen
trifft
sich
mittlerweile
auch
ein
Betreuerstammtisch,
bei
dem
der
persönliche Austausch der Ehrenamtlichen untereinander im Vordergrund steht.
Ihre
Arbeit
ist
uns
wertvoll
und
das
möchten
wir
Ihnen
ebenso
wie
die
anderen,
mit
Betreuung
befassten
Behörden
zeigen,
indem
Sie
immer
ein
offenes
Ohr
für
Probleme
rund
um
die
Betreuung
bei
uns finden.
Dieses Projekt wird gefördert von